AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PC-HelpPoint
§1 Vertragsgegenstand
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten
Geschäfts-
verkehr zwischen PC- HelpPoint und dem Vertragspartner.
Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der
zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen
Fassung. Sie gelten auch, wenn der Vertragspartner über eigene,
allgemeine
Geschäftsbedingungen verfügt bzw. auf diese hinweist.
Ausgenommen es werden bei Vertragsabschluss diese schriftlich festgehalten.
§2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zwischen der Firma PC- HelpPoint und dem Endkunden
zustande. Grundlage hierfür ist eine schriftliche Auftragserteilung
des
Endkunden, welche in Art und Form verschieden sein können (Auftrags-
formular,
E-Mail, fernschriftlich). Schriftliche Angebote seitens der Firma
PC- HelpPoint
sind für die Dauer von 14 Tagen verbindlich.
§3 Leistungen
Bei den von der Firma PC- HelpPoint erbrachten Serviceleistungen handelt
es sich um Dienstverträge (3.1 bis 3.3) nach § 611 ff. BGB.
Die Firma
PC-HelpPoint behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag
vor
und kann weitere Leistungen verweigern, wenn der Vertragspartner sich in
Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten
verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält.
§4 Installationsleistungen
Die Leistung wird von der Firma PC- HelpPoint am Ort der Aufstellung
des
Gerätes erbracht. Voraussetzung für die Installation
ist die uneingeschränkte
Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software.
Sollte auf
Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt
war, keine erfolgreiche
Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte
Arbeitsleistung
in Rechnung gestellt.
Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden
kann,
weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung,
Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforde-
rungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht.
Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden
(Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch die Firma PC- HelpPoint.
§5 Reparatur- & Wartungsleistung
Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder in
unserer
Werkstatt erbracht. Für die Leistungen der Firma PC- HelpPoint sind in
jedem Fall die erbrachten Arbeitszeitleistungen zu entrichten. Dies gilt auch,
wenn
eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen
Umstand
beruht, der von der Firma PC- HelpPoint nicht zu vertreten ist.
Der Firma PC-
HelpPoint kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
angelastet werden.
Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf
vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten der Firma PC- HelpPoint zurückführen
lassen,
so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung
zu verlangen.
Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund,
sind
ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.
Für Beschädigungen
oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände
bei Durchführung der Serviceleistungen haftet die Firma PC-HelpPoint, sofern
diese
auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der Firma PC-HelpPoint
beruhen.
Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache
begrenzt. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung
zu betreiben
und seine Sicherheitskopien auf den aktuellen Stand (Tageskopien)
zu halten.
Für den Verlust und die Wiederbeschaffung von Daten haftet die
Firma
PC-HelpPoint nicht, es sei denn, dass die Firma deren Vernichtung vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde sichergestellt
hat, dass
die aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird,
mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
§6 Beratungsleistung, Einweisungen und
Schulungen
Bei Bedarf werden dem Kunden Einweisungen und Schulungen zu den
installierten
Produkten angeboten. Zum Teil sind die Kosten für diese kurzen
Unterweisungen schon in den Installationspauschalen beinhaltet.
Die Firma PC- HelpPoint
informiert den Kunden zuvor über den Einweisungs-
umfang. Alle darüber
hinaus gehenden Leistungen werden gemäß dem
jeweiligen Preisangebot in
Rechnung gestellt. Ansprüche gegenüber der
Firma PC- HelpPoint wegen Beratungsfehlern
bestehen nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel
verpflichtet, im Vorfeld einer
Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über
Erwerb, Installation
oder/und Änderungen an einem Gerät/Software
zu erteilen. Anderenfalls
erlischt der Ersatzanspruch.
Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen
Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich oder mündlich
eine andere Vereinbarung getroffen wird. Die Firma PC- HelpPoint hat den Kunden zuvor
über
den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu infor-
mieren. Ein
Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel
bereits durch
Anruf des Kunden bei der Firma PC- HelpPoint zustande.
§7 Lieferung von Waren
Die Firma PC-HelpPoint ist zur Teillieferung berechtigt.
Gerät die Firma PC-HelpPoint aus Gründen, die sie zu vertreten
hat, in Verzug,
so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausge-
schlossen, sofern der Verzug nicht auf der Verletzung wesentlicher
Vertrags-
pflichten beruht.
Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat die Firma PC- HelpPoint
seine
Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die
Gefahr geht auf den
Kunden über.
Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder
Software,
sowie mietweise überlassene Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen
Gefahr, er ist für die sachgemäße Benutzung und den Verbleib der
Ware
verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu
versichern.
§8 Preise
Die Firma PC- HelpPoint hält sich an die schriftlichen Angebotspreise
(Brief, E-Mail) 14 Tage gebunden. Für die Standardserviceleistungen ist die
Preisliste
der Firma PC-HelpPoint im Internet (www.pc-helpoint.de) zum
Zeitpunkt
der Auftragserteilung durch den Endkunden maßgebend.
§9 Informationspflichten
Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße
Angaben zu
machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung
relevanten Daten
ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten der Firma PC-
HelpPoint unverzüglich
mitzuteilen.
Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein
falsche
Daten an, so kann die Firma PC- HelpPoint vom Vertrag zurücktreten.
Der
Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Buchungs-
kosten etc.) zu tragen,
die durch sein Verschulden entstanden sind.
Der Rücktritt wird
schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden
einer E-Mail gewahrt.
§10 Zahlungspflichten
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen, nach Lieferung, rein netto
ohne
Skonto, oder sonstige Abzüge fällig. Darüber hinausgehende
Absprachen
über andere Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen
Abmachung.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich
der
Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe
von 5%
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder
diese zwischen
den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner
kann ein Zurück-
behaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis
beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug,
wenn er als Rechnungskunde
akzeptiert ist, nicht innerhalb von 14 Tagen
nach Fälligkeit
und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.
§11 Gewährleistung und Haftung
Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der
Vertrags-
partner einen Anspruch auf Nacherfüllung (dreimaliger Nachbesserung oder
Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung
berechtigt,
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach
seiner Wahl
vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon
abhängig,
dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen
und nicht
offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums
von sechs Monaten, nach Lieferung, anzeigt. Die für Kaufleute
geltenden Untersuchungs- und Prüfpflichten gemäß §§
377 und 378 HGB bleiben hiervon
unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, der Firma PC- HelpPoint die Überprüfung
der
fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.
Die Firma PC- HelpPoint haftet für andere Schäden als Körperschäden, die
beim
Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche
oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung der Firma PC-HelpPoint zurückzuführen
sind.
§12 Herstellergarantie
Ein Anspruch des Kunden aus der Herstellergarantie besteht nur direkt
gegenüber dem Hersteller. Sollte dieser durch Konkurs oder ähnliche
Gründe
ausfallen, steht die Firma PC-HelpPoint hierfür nicht ein.
§13 Eigentumsvorbehalt
Die Firma PC- HelpPoint behält sich das Eigentum an den von ihr
gelieferten
Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Firma PC-HelpPoint
berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte
Ware zurückzuholen.
Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon
unberührt.
Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf
diese
weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet
werden.
§14 Schutzrechte
Die Firma PC- HelpPoint weist darauf hin, dass personenbezogene Daten
per
EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf
zu
gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen
wir Sie hiermit von der
Speicherung bzw.
Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.
Die Firma PC-HelpPoint verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrecht-
lichen
Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten selbst nutzen
oder
an Dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet
sein sollte.
§15 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen der Firma PC- HelpPoint und dem Kunden gilt das Recht der
Bundesrepublik
Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde
Vollkaufmann
im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts,
oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der Firma PC-
HelpPoint Gerichtsstand. Die Firma
PC- HelpPoint ist jedoch berechtigt, den
Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Sofern sich aus
der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz
der
Firma PC-HelpPoint Erfüllungsort.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
§16 Sonstige Hinweise
Kleinunternehmer nach §19. Ein Vorsteuerabzug nach § 15
I Nr. 3 UstG der
Steuer auf den Erwerb kommt nicht in Betracht, da bei Anwendung des
§ 19
UStG ein Vorsteuerabzug generell ausgeschlossen ist. PC- HelpPoint
darf auf den Rechnungen keine MwSt. ausweisen.